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Berg und Alp

Die Berg- und Alp-Verordnung schützt die Begriffe "Berg" und "Alp" auf Lebensmitteln. Lebensmittel mit diesen Bezeichnungen sind an enge Vorschriften gebunden, was die Herkunft betrifft.

Berg und Alp

Die Berg- und Alp-Verordnung schützt die Begriffe "Berg" und "Alp" auf Lebensmitteln. Lebensmittel mit diesen Bezeichnungen sind an enge Vorschriften gebunden, was die Herkunft betrifft.

Zusammenfassung

Die Suisse Garantie Marke wurde von der AMS, der Agro-Marketing Suisse, gegründet. Sie ist die Vereinigung der landwirtschaftlichen Branchenorganisationen der Schweiz und setzt sich dafür ein, dass Schweizer Landwirtschaftsprodukte gefördert werden. Produkte mit der Garantiemarke Suisse Garantie müssen unter Verwendung von Schweizer Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs in der Schweiz hergestellt und verarbeitet werden.

Entwicklung

Die Verordnung wird vom Bundesamt für Landwirtschaft betreut.

In der Verordnung 910.19 über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) sowie der Weisung, der Richtlinien und Verordnung des WBF (Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung) sind die Anforderungen dargelegt.

Nutzen

Produkte mit dem Suisse Garantie Logo stehen für klare Werte:

  • Nachhaltige Landwirtschaft
  • Garantiert aus der Schweiz
  • Garantiert umwelt- und tiergerecht
  • Garantiert ohne Gentechnik

Sie möchten dazu mehr erfahren?