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Der gemeldete Gefahrgutbeauftragte muss seine verantwortungsvolle Aufgabe gemäss Artikel 11 und 12 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung ausführen. Neben einer abgelegten Prüfung benötigt er Fachwissen im Umgang mit den komplexen Regelwerken sowie eine gute Praxiserfahrung zur Umsetzung der Vorschriften in die tägliche Betriebspraxis. Wussten Sie, dass ein Unternehmen diese zeitaufwendige Aufgabe an Externe vergeben können? Während nach Einführung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung viele Unternehmen eine interne Lösung suchten, bevorzugen in der Zwischenzeit immer mehr Unternehmen die externe Variante.

Unsere Gefahrgutexperten garantieren

  • Kompetente Beratung und rasche Unterstützung bei der Umsetzung der aktuellen Vorschriften
  • Hohe Effizienz durch langjährige Praxiserfahrung verbunden mit geringem Zeitaufwand für Ihre Mitarbeitenden
  • Auf Ihr Unternehmen und die Tätigkeit der Mitarbeitenden abgestimmte interne Gefahrgutschulungen, die vom Regelwerk vorgeschrieben sind und seitens des Unternehmens nachgewiesen werden müssen
  • Unabhängige interne Gefahrgutaudits stellen sicher, dass die Vorschriften in der täglichen Praxis richtig angewendet werden
  • Sie müssen sich auf Ihren Gefahrgutbeauftragten verlassen können, denn die Haftung aller operativen Tätigkeiten, wie z.B. die Erstellung eines Lieferscheins oder die Kennzeichnung einer Verpackung obliegt immer den ausführenden Mitarbeitenden. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns. Wir freuen uns auch Sie zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen.

Kontakte

Ralf Mengwasser

Ralf Mengwasser

Berater im Bereich Umweltsicherheit
DE / EN

T +41 44 877 61 99

ralf.mengwasser@safetycenter.ch

Matthias Mettke

Matthias Mettke

Berater im Bereich Umweltsicherheit
DE / EN

T +41 44 877 61 33

matthias.mettke@safetycenter.ch

Dr. Stephan Steines

Dr. Stephan Steines

Berater Chemikaliensicherheit
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stephan.steines@safetycenter.ch