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Chemikalien-Ansprechperson

Sie erhalten einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen (ChemV und GHS) und lernen die wichtigsten Begriffe des Chemikalienrechts kennen. Somit sind Sie in der Lage, die Pflichten Ihres Unternehmens zu benennen und Ihre Aufgabe als Chemikalien-Ansprechperson wahrzunehmen. Zudem erhalten Sie Praxistipps, die Sie in Ihrem Alltag als Chemikalien-Ansprechperson gezielt nutzen können.

 

Prüfung

  • Single Choice Fragen
  • Überblick Chemikalienrecht der Schweiz
  • Kennzeichnung von Chemikalien nach ChemV (GHS)
  • Aufgaben und Anforderungen der Chemikalien-Ansprechperson
  • Das Sicherheitsdatenblatt richtig lesen und interpretieren
  • Grundlagen der Gefahrstofflagerung
  • Pflichten des Unternehmens
  • Umgang mit- und Abgabe von Gefahrstoffen

 

Erstzertifizierung

  • Voraussetzung: Bestehen der Zertifikatsprüfung
  • Zertifikat ist 5 Jahre gültig

 

Rezertifizierung

  • Die Zertifizierungsstelle prüft den Antrag und entscheidet, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind und anerkannt werden. Wenn ja, stellt sie das Folgezertifikat für weitere 5 Jahre aus.
  • Das Vorgehen für Ihre Rezertifizierung wird im Zertifizierungsprogramm näher beschrieben.
    Die Kosten für die Rezertifizierung betragen CHF 180.00.

Sachkenntnisträger gemäss ChemV akkr. BAG

Für den Verkauf bestimmter gefährlicher chemischer Produkte gilt eine Beratungspflicht. Dazu ist die Ausbildung «Sachkenntnis» notwendig.

Mit "Sachkenntnis" wird einerseits das Wissen über die Kennzeichnung, den Inhalt von Sicherheitsdatenblättern, Informationsquellen sowie rechtliche Grundlagen bezeichnet. Andererseits müssen spezifische Kenntnisse über Chemikalien des eigenen Sortiments vorhanden sein. 

 

Prüfung

Die Swiss Safety Center AG ist eine vom Bund anerkannte Prüfungsstelle für Grundkurse und die dazugehörige Prüfung. Abschluss: „Zertifikat zum Nachweis von Grundwissen gemäss Sachkenntnisverordnung der schweizerischen Eidgenossenschaft“
Die Prüfung für das Zertifikat zum Nachweis von Grundwissen gemäss Sachkenntnisverordnung der schweizerischen Eidgenossenschaft, dauert 80 Minuten und findet jeweils am Abend des laufenden Vorbereitungskurs "Sachkenntnisträger gemäss ChemV" statt.