Direkt zum Inhalt

Für die Durchführung der Bauartprüfungen an IBC können zwei Wege gewählt werden.

  1. Durchführung der Bauartprüfung beim Hersteller unter Aufsicht der Swiss Safety Center AG. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können die Prüfungen beim Hersteller durchgeführt werden. Informationen hierzu sind bei der Swiss Safety Center AG erhältlich.
  2. Durchführung der Bauartprüfung bei einer von der Swiss Safety Center AG anerkannten Prüfstelle. Die in den Transportvorschriften vorgeschriebene Anzahl an Prüfmustern ist zur Verfügung zu stellen. Wenn die Prüfungen abweichend von den im RID/ADR 6.5.4 beschriebenen Verfahren durchgeführt werden sollen, muss dies vorab mit der Swiss Safety Center AG abgesprochen werden. Nach erfolgter Bauartprüfung erhält der Antragsteller einen Prüfbericht der Prüfstelle. Die erfolgreich absolvierte Bauartprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung einer Bauartzulassung.