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Schweizer Firmen können wie folgt betroffen sein

•    Forderungen von EU-Kunden nach REACH compliance der gelieferten Produkte
•    Mitteilungspflichten von SVHC Stoffen in Zubereitungen
•    SVHC Stoffe in Artikeln, Meldepflicht in der SCIP Datenbank
•    Verbot von Stoffen in der Schweiz, die in der EU autorisierungspflichtig sind
 

Das Swiss Safety Center bietet Ihnen folgende Beratungsdienstleistungen dazu an

  • Analyse, in wie fern Ihre Firma von den Regulierungen betroffen ist
  • Lösungsstrategien, welche die Kunden zufrieden stellen und den eigenen Aufwand begrenzen
  • Unterstützung bei der Beantwortung von Fragen der Kunden
  • Feststellung, was sind Ihre Pflichten in Bezug auf das Schweizer Chemikalienrecht
  • Abwicklung von Mitteilungen und Meldungen an die Schweizer Behörden
     

Als kompetenter Ansprechpartner für Fragen zum Chemikalienrecht steht Ihnen Dr. Stephan Steines, ein Chemiker mit langjähriger Industrieerfahrung im regulatorischen Bereich, zur Verfügung.