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Die Inspektionen (wiederkehrende Prüfungen) werden nach den Gefahrguttransportvorschriften (SDR/RSD, ADR/RID) sowie nach der Europäischen Richtlinie TPED) RL 2010/35/EU und den entsprechenden Europäischen Normen durchgeführt.
Die Prüffristen für die wiederkehrende Prüfung sind vom Füllgut, dem Druckgefässtyp sowie dem Einsatz abhängig (ADR/RID, Abschnitt 4.1.4.1, Verpackungsanweisungen P200 und P203). 

Inspektion vor Ort beim Kunden

Die Inspektionen können extern beim Auftraggeber durchgeführt werden, wenn die entsprechenden Lokalitäten und Einrichtungen vorhanden sind.
Zusätzlich besteht mit unserer modernen, automatisierten und mobilen Ultraschall-Prüfanlage Autosonic die Möglichkeit, Inspektionen an nahtlosen Druckgefässen vor Ort  beim Auftraggeber durchzuführen.

Inspektion in der Prüfstelle Wallisellen

Öffnungszeiten der Prüfhalle der Swiss Safety Center AG

 

In Wallisellen bieten wir in unserem unabhängigen und modernen Prüflabor diverse Dienstleistungen an. Haupttätigkeit ist die Flaschenprüfung, d.h.wiederkehrende Prüfung an verschiedensten Druckgefässen mittels hydraulischer Druckprüfung oder dem Ultraschallprüfverfahren. Diese Prüfmethode hat den Vorteil, dass das gefüllte Druckgefäss mit eingeschraubtem Ventil geprüft werden kann. Zudem entfällt der aufwändige Reinigungsprozess vor dem Wiederbefüllen.

 

An folgenden Druckgefässen werden Prüfungen durchgeführt:

  • Druckgefässe für verdichtete Gase
  • Druckgefässe für verflüssigte Gase
  • Atemluftflaschen (für Atemschutz)
  • Feuerlöscher
  • Kältemittelbehälter
  • Tauchflaschen
    Diese sind gemäss Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) alle 5 Jahre einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen. Dazwischen, im Abstand von 2,5 Jahren zur wiederkehrenden Prüfung, ist eine Sichtprüfung durchzuführen.
  • Propan-Behälter für Wohnmobile (LPG)
    Diese Behälter müssen mindestens alle 10 Jahre geprüft werden. Die Prüfung wird am ausgebauten, leeren und gereinigten Behälter ausgeführt. Nach 10 Jahren wird das Sicherheitsventil ersetzt. Zu beachten ist die EKAS-Richtlinie 6517, Abschnitt 8, Gasspeicher in Fahrzeugen (LPG)
  • Gasspeicher in LPG-Fahrzeugen
    Gasspeicher von mit flüssigem Propan/Butan betriebenen Fahrzeugen müssen spätestens nach 10 Jahren wiederkehrend geprüft werden. Die Prüfung wird am ausgebauten, leeren und gereinigten Behälter ausgeführt.
  • Gasspeicher in Fahrzeugen (CNG)
    Gasspeicher von CNG-Fahrzeugen (mit verdichtetem Erdgas oder erdgasähnlichem Gas betriebene Fahrzeuge) werden visuell im eingebauten Zustand geprüft. Der Prüfintervall beträgt 4 Jahre. Die Lebensdauer dieser Druckgefässe beträgt max. 20 Jahre. Hat das Fahrzeug eine Typengenehmigung nach ECE-R110 können die Sicht- und Dichtheitsprüfung durch einen zertifizierten CNG-Mechaniker vorgenommen werden.