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1. Grundlagen schaffen

1.1 Überblick gewinnen    

Lesen Sie zuerst kurz die Voraussetzungen für die Benutzung der DENTIC®-Marke.

 

1.2 VZLS-Mitglied werden

Der Zugang zur Marke DENTIC® bleibt den Mitgliedern des VZLS vorbehalten.

Der Verband investiert in die Entwicklung der Marke und fördert die Anerkennung und Bekanntheit im Markt.

 

1.3 Antrag stellen

Stellen Sie beim VZLS den Antrag für die Benutzung der DENTIC®-Marke.

2. Qualitätsmanagementsystem einführen und umsetzen

2.1 Qualitätsmanagementsystem dokumentieren

Passen Sie das Musterhandbuch des VZLS Ihren Bedürfnissen an.

Beziehen Sie vorhandene Mitarbeitende ein.

Profitieren Sie von den angebotenen Kursen. Ziehen Sie einen Berater bei, um rasch ans Ziel zu kommen und um von seinem Know-how zu profitieren.

 

2.2 Qualitätsmanagementsystem einführen und umsetzen

Wenden Sie das System im Labor an.

Verwenden Sie die erstellten Abläufe, Arbeitsanweisungen, Checklisten und Formulare, damit Nachweise über die Umsetzung des Systems entstehen.

 

2.3 Internes Audit

Untersuchen Sie die Umsetzung des Systems.

3. Zertifizierung nach DENTIC®

3.1 Anmeldung

Melden Sie sich bei der Swiss Safety Center für die Zertifizierung an.

Anmeldung

 

3.2 Dokumentenprüfung

Reichen Sie eine Kopie des Qualitätsmanagement-Handbuches bei der Zertifizierungsstelle ein.
Sie erhalten eine Rückmeldung.
Wenn die Voraussetzungen für die Zertifizierung gegeben sind wird ein Termin für das Audit in Ihrem Labor vereinbart.

 

3.3 Audit vor Ort

Ein Auditor der Zertifizierungsstelle besucht das Labor und vergewissert sich über die Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems.
Er führt dazu Interviews und lässt sich Arbeiten und Unterlagen zeigen.

 

3.4 Auditbericht

Der Auditor verfasst einen kurzen Bericht zu Handen des Labors und der Zertifizierungsstelle.
Dieser Bericht wird vertraulich behandelt.

 

3.5 Beurteilung durch die Zertifizierungsstelle

Der Bericht wird geprüft und der Zertifizierungsentscheid wird gefällt.
Der Entscheid fällt positiv aus, wenn die Anforderungen an das DENTIC®-Labor erfüllt sind.

 

3.6 Bewilligung wird verliehen

Das Labor erhält die Bewilligung zur Nutzung der Marke DENTIC® entsprechend dem Markenreglement verliehen.

Damit die Glaubwürdigkeit der Qualitätsmarke DENTIC® gewährleistet werden kann, wird das Einhalten der Qualitätsanforderungen überwacht.

Die Überwachung erfolgt im Stichprobenverfahren mittels unangemeldeter Audits in den Laboratorien.

Zusätzlich werden Kundenbefragungen durchgeführt.

5. Rezertifizierung

Nach Ablauf von drei Jahren wird in einem Besuch vor Ort, ähnlich wie bei der Erstzertifizierung, die Umsetzung der Qualitätsanforderungen untersucht.